FAQ

Kann ich meinen Rucksack mitnehmen?

Aus Sicherheitsgründen ist es untersagt, Taschen und Rucksäcke mitzuführen, die größer als das Format DIN A4 (21cm x 30cm) sind. Bitte beachten Sie, dass es vor Ort keine Möglichkeit gibt, Gepäck abzugeben. Zusätzlich ist das Mitführen von Notebooks, Tablets, professionellem Kamera-Equipment, GoPros oder ähnlichen technischen Geräten nicht gestattet.
 

 

Darf ich meine Foto/Videokamera mitbringen? 

Im Allgemeinen sind Einweg-, Handy- und Pocketkameras erlaubt. Die Verwendung von Video- und professionellen Kameras, einschließlich Spiegelreflexkameras, ist jedoch nicht gestattet.
 

 

Wird es noch Karten an der Abendkasse geben?

Grundsätzlich sind Tickets an der Abendkasse verfügbar, es sei denn, das Konzert ist ausverkauft. Bitte beachten Sie auch die Veranstaltungshinweise auf den jeweiligen Konzertseiten.

 


Jugendschutz

Für unsere örtlich veranstalteten Konzerte gelten standardmäßig folgende Altersbeschränkungen gemäß dem allgemein gültigen Jugendschutzgesetz:

Personen unter 6 Jahren: Der Zutritt zu unseren Veranstaltungen ist für Kinder unter 6 Jahren nicht gestattet.

Personen unter 14 Jahren: Jugendliche unter 14 Jahren dürfen das Konzert nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer von den Erziehungsberechtigten beauftragten, volljährigen Person besuchen.           Es muss ein Formular zur Erziehungsbauftragung im Original vor Ort mitgeführt werden und vollständig ausgefüllt sein.

Personen ab 14 Jahren: Jugendliche ab 14 Jahren dürfen das Konzert ohne Begleitung einer volljährigen Person mit Erziehungsauftrag besuchen, sofern das Konzert vor 22:00 Uhr endet. Endet das Konzert nach 22:00 Uhr, ist der Besuch nur mit einer volljährigen Begleitperson mit Erziehungsauftrag gestattet.

Personen ab 16 Jahren: Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr können Konzerte auch ohne Begleitung bis 24:00 Uhr besucht werden.

 

Menschen mit Handicap

Generell bieten wir Rollstuhlfahrern und Gästen mit einem entsprechenden Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis die Möglichkeit, eine Begleitperson kostenlos mitzubringen. Diese Begleitperson benötigt kein eigenes Ticket, sondern erhält bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit dem entsprechenden Merkzeichen vor Ort Zugang.

Bitte beachten Sie jedoch, dass möglicherweise individuelle Regelungen je nach Veranstaltungsort gelten. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung.

 

Die Veranstaltung wurde verlegt oder abgesagt

Wenn eine Veranstaltung verschoben wird, behalten die Tickets normalerweise ihre Gültigkeit für den neuen Termin. Sollten Sie jedoch zeitliche Probleme haben, können Sie Ihre Tickets zurückgeben. Bitte kontaktieren Sie dafür die Vorverkaufsstelle, bei der Sie die Tickets erworben haben. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Rückerstattung des Ticketpreises nur möglich ist, wenn die Anfrage rechtzeitig bei uns oder unseren Ticketpartnern eingeht, und zwar spätestens bis zu einer vom Veranstalter festgelegten Frist vor dem Ersatztermin oder vor einer wesentlichen Änderung der Veranstaltung.

Bei einer Verlegung der Veranstaltung innerhalb derselben Stadt ist die Verlegung zumutbar, und die Tickets können nicht zurückgegeben werden.

Im Falle einer Absage können Sie Ihre Tickets an der Vorverkaufsstelle zurückgeben, bei der Sie sie erworben haben. Beachten Sie bitte, dass keine Erstattung von Reisekosten bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung erfolgt. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor Reiseantritt über unsere Website und unsere Social-Media-Kanäle über den aktuellen Status der Veranstaltung zu informieren.

Bei einer Absage oder einem Abbruch der Veranstaltung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt), besteht kein Recht des Besuchers, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der Veranstalter die Veranstaltung nach Möglichkeit und zumutbarer Weise nachholen. Wenn die Veranstaltung verschoben wird oder nachgeholt wird, behalten die Tickets ihre Gültigkeit.

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